Jägerprüfung

Jägerprüfung - Voraussetzung für den Jagdschein

Jagen darf hierzulande nur, wer eine anspruchsvolle Sachkundeprüfung abgelegt hat, die Jägerprüfung. Ihr Bestehen ist die Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins. In verschiedenen Bundesländern ist die Zulassung zu dieser Prüfung an eine vorherige Schulung in Theorie und Praxis gebunden, die in der Regel ein Jahr dauert, als Intensivkurs aber auch kürzer sein kann. Diese Schulung kann auch in Jagdschulen absolviert werden, die von verschiedenen Landesjagdverbänden unterhalten werden. In anderen Bundesländern kann man sich auch dann zur Prüfung anmelden, wenn man sich im Alleingang darauf vorbereitet hat.

Die Prüfung besteht dann aus drei Teilen: Einer Schießprüfung, einer schriftlichen Prüfung sowohl mit Multiple-Choice-Fragen, als auch frei zu formulierenden Antworten, und einem praktischen Teil, der gewöhnlich in einem Reviergang besteht. Dabei müssen Fragen mündlich beantwortet werden und es ist die jagdliche Situation zu beurteilen. Nachzuweisen sind in der Jägerprüfung eingehende Kenntnisse über das jagdbare Wild, seine Biologie, seine Hege und die Behandlung des erlegten Wildes, Waffen, einschließlich Waffenrecht und Waffentechnik, Waldbau, Verhütung von Wildschaden, und Naturschutz.

Weil in der Jägerprüfung so umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten achgewiesen werden müssen, bezeichnet man sie auch gern als “Grünes Abitur”.

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