Jagdrecht

Bindend für alle, die jagen: das Jagdrecht

Im Jagdrecht sind das Bundesjagdgesetz (BJagdG), die länderspezifischen Jagdgesetze und verschiedene Verordnungen zusammengefasst. Auch das Forst- und Fischereirecht, sowie das Waffenrecht sind im Jagdrecht verankert.

Alle rechtlichen Belange, die mit der Ausübung der Jagd und dem Tragen einer Waffe zusammenhängen, werden durch das Jagdrecht geregelt. Dazu gehören unterschiedlichste Bereiche, wie zum Beispiel die Klärung aller Ansprüche der Jagdausübung, die Verhandlung und Ausformulierung von Jagdpachtverträgen bis hin zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Pächtern und Jagdgenossenschaft. Das Jagdrecht regelt auch das Mitspracherecht bei Abschussplänen und Jagdbeschränkungen. Es klärt ebenso alle Fragen um Erteilung, Entziehung, Widerruf und Verlängerung des Jagdscheins.

Ein wichtiges Kapitel im Jagdrecht sind die Wildschäden und Jagdschadensangelegenheiten. Auch Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung der Jagd werden vom Jagdrecht geregelt, ebenso Haftungsfragen, Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen.

Das Jagdrecht ist für alle, die die Jagd ausüben, egal ob als Freizeitsport oder Beruf, bindend. Zum Jagdrecht gehören übrigens auch die Hundehaltung, die Zucht und der Verkauf von Jagdhunden.

Was viele Laien nicht wissen: Im Jagdrecht ist auch die aktive Hegepflicht verankert. Der Jäger schießt nicht nur Wild, sondern schont auch seinen Bestand, indem er zum Beispiel Jagd- und Schonzeiten beachtet.
Alle Tierarten, die bejagt werden dürfen, sind als Wild im Jagdrecht einzeln genannt.

Je nach Größe der Jagd handelt es sich um eine Einzeljagd oder aber eine Jagdgenossenschaft. Beide dürfen ihre Jagdrechte laut Jagdgesetz auch an Dritte weitergeben, wenn eine vorgeschriebene Mindestgröße der Jagd dabei nicht unterschritten wird.

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