Jagdreviere

Jagdreviere können gepachtet werden

Das Jagdrevier ist der Bezirk, innerhalb dessen ein Jäger während der Jagdsaison das darin befindliche Wild im Rahmen des Jagdgesetzes erlegen darf. Sollte eine Wildplage, beziehungsweise eine Überpopulation einer bestimmten Wildart in einem Jagdrevier auftreten, ist der Jäger In Absprache mit dem zuständigen Forstamt dafür verantwortlich, hier für eine Regulierung zu sorgen. Es kann sonst zu Haftungsfällen bei Schäden an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb des Jagdreviers kommen.

Ein Jagdrevier kann sich grundstückstechnisch im Eigentum des jeweiligen Jägers befinden, wenn dieser zum Beispiel schon vor seiner Zeit als Jäger Waldeigentümer war. Häufig werden Jagdreviere aber auch gepachtet. Die Pachtverträge können mit einem oder mehreren Jägern abgeschlossen werden.

Es können hier unterschiedliche Nutzungsvereinbarungen des Reviers mit diversen Jägern getroffen werden.
Die Höhe der Pachtzahlungen richtet sich hierbei nach dem Wildbestand im jeweiligen Jagdrevier. Hierbei wird von Erfahrungswerten vergangener Jahre ausgegangen. Häufig werden gelegentlich auch Zahlungen an den vorhergehenden Jäger für die Überlassung eines Jagdreviers geleistet.

Viele Jäger errichten sich innerhalb ihrer Jagdreviere eine Jagdhütte, in der sie übernachten und sich aufwärmen können. Die Jagdhütte wird auch für Feierlichkeiten innerhalb des Freundeskreises des Jägers verwendet.

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