Jagdschein
Der Jagdschein erfordert Prüfungen in Theorie, Praxis und Schießen
Jagdscheine werden in Deutschland von den Behörden der Städte oder Landkreise erteilt. Sie berechtigen zur Ausübung der Jagd, soweit die gesetzlichen Bestimmungen sie in bestimmten Revieren erlauben, unter den dort geltenden Bedingungen. Grundsätzlich stehen alle Jagdreviere in Deutschland inklusive des Jagdrechts in Privateigentum und werden häufig an Jagdvereine verpachtet.
Jagdscheine können für verschiedene Zeiträume, von täglicher bis 3jähriger Dauer, ausgestellt werden. Der Antragsteller muss für einen Jugendschein mindestens das 16. und für den Jagdschein für Erwachsene das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Voraussetzung ist zunächst die bestandene Jägerprüfung, die in den einzelnen Bundesländern zur Vorbereitung unterschiedliche Lehrgänge vorsieht, aber stets mit der Prüfung auf den 3 Gebieten Theorie, Praxis und Schießen mit Flinte und Büchse beschlossen wird.
Außerdem muss der Bewerber ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis und die nach dem Waffengesetz erforderliche persönliche Zuverlässigkeit aufweisen. Letztere wird zugunsten des Antragstellers stets vermutet, wenn er die Jägerprüfung bestanden und keine sonstigen Verfehlungen begangen hat.
Weiterhin erhält nur einen Jagdschein, wer den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung mit Deckungssicherheit für Sach- und Personenschäden über die Mindestbeträge belegt. Derzeit gilt in Deutschland ein Mindesthaftungsumfang für Sachschäden über 50.000 € und für Personenschäden über 500.000 €.
Der Inhaber eines Jagdscheins darf eine Waffenbesitzkarte für 2 Handfeuerwaffen beziehen und unbeschränkt Langwaffen erwerben und besitzen, die aber nach dem Kauf umgehend in die Besitzkarte eingetragen werden müssen.